Um Strafrecht handelt es sich, wenn Sie es entweder mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht zu tun haben. Viele Betroffene sind erstmal völlig verunsichert und überfordert, da Sie (glücklicherweise) bisher keine oder fast keine Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt haben. Wenn Sie eine Vorladung einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt bekommen haben, sollten Sie sich sofort mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Hier können Sie einfach und schnell Kontakt zu mir aufnehmen. Hüten Sie sich vor unüberlegten Aussagen! Als Beschuldigter im Strafverfahren und in manchen Fällen auch als Zeuge haben Sie das Recht zum Schweigen. Hiervon sollten Sie zunächst unbedingt Gebrauch machen und sich immer zuerst von einem Anwalt beraten lassen. …
Mehr lesenSelbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch im allgemeinen Zivilrecht. Mit dem Begriff Zivilrecht – auch bekannt unter den Begriffen Bürgerliches Recht oder Privatrecht – bezeichnet man die Rechtsbeziehungen unter rechtlich Gleichgestellten, z.B. Bürger – Bürger. Meine Tätigkeitsgebiete sind hier hauptsächlich das Vertragsrecht, das Schadensersatzrecht, das Haftungsrecht und das AGB-Recht. Weitere Tätigkeitsgebiete sind das Mietrecht, das Internet- und das IT-Recht. …
Mehr lesenUnter Bergsportrecht fasse ich alle Fälle zusammen, die mit Unfällen bei der Ausübung von Bergsport zu tun haben. Beispiele sind Kletterunfall, Skiunfall, Lawinenunfall, Gleitschirmunfall, Mountainbikeunfall, Wanderunfall, Bergbahnunfall. Meistens sind in diesen Fällen mehrere Rechtsgebiete betroffen, hauptsächlich das Strafrecht und das Zivilrecht. Es gilt sich mit Bergkameraden, Bergführern, Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Versicherungen, Sachverständigen, gegnerischen Anwälten …
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