Zivilrecht

Zivilrecht

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch im allgemeinen Zivilrecht. Mit dem Begriff Zivilrecht – auch bekannt unter den Begriffen Bürgerliches Recht oder Privatrecht – bezeichnet man die Rechtsbeziehungen unter rechtlich Gleichgestellten, z.B. Bürger – Bürger. Meine Tätigkeitsgebiete sind hier hauptsächlich das Vertragsrecht, das Schadensersatzrecht, das Haftungsrecht und das AGB-Recht.
Weitere Tätigkeitsgebiete sind das Mietrecht, das Internet- und das IT-Recht.

Oftmals lassen sich einzelne Fälle (Lebenssachverhalte) auch gar nicht einem konkreten Rechtsgebiet zuordnen, sondern betreffen mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Für eine kompetente Beratung und Vertretung ist es daher sehr wichtig, gute Kenntnisse in den wesentlichen und allgemeinen Rechtsgebieten zu haben.