Strafrecht

Strafrecht

Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Rosenheim.

Sie suchen eine engagierten, erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger im Raum Rosenheim, Bad Aibling, Prien, Wasserburg, Traunstein, Mühldorf, Miesbach oder München? Gerne stehe ich Ihnen bei allen Fragen zum Strafrecht und Ihren strafrechtlichen Problemen zur Seite. Ich berate Sie persönlich, beantrage Akteneinsicht für Sie, vertrete Sie im Ermittlungsverfahren und verteidige Sie in der Hauptverhandlung und im Vollstreckungsverfahren. Ich vertrete Sie vor allen deutschen Gerichten, hauptsächlich im südbayerischen Raum.

 

Wichtige Informationen und Hinweise zum Thema Strafrecht:

Um Strafrecht handelt es sich, wenn Sie es entweder mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht zu tun haben. Viele Betroffene sind erstmal völlig verunsichert und überfordert, da Sie (glücklicherweise) bisher keine oder nur wenig Erfahrung auf diesem Gebiet gemacht haben. Hier ist es sehr wichtig, einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben.

Wenn Sie

  • eine Vorladung
  • einen Strafbefehl
  • oder eine Anklageschrift

zugestellt bekommen haben, sollten Sie sich sofort mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Hier können Sie einfach und schnell Kontakt zu mir aufnehmen

 

Aussageverweigerungsrecht

Hüten Sie sich vor unüberlegten Aussagen! Als Beschuldigter im Strafverfahren und in manchen Fällen auch als Zeuge haben Sie das Recht zum Schweigen. Hiervon sollten Sie zunächst unbedingt Gebrauch machen und sich immer zuerst von einem Strafverteidiger beraten lassen. Nach dem Gesetz dürfen Ihnen durch eine Aussageverweigerung keine Nachteile entstehen. Sollten wir nach einer ausführlichen Beratung zu dem Ergebnis kommen, eine Aussage zu machen, sollte dies immer nur schriftlich über den Rechtsanwalt oder im Beisein eines Rechtsanwalts erfolgen.

Bedenken Sie, dass Ihnen als Einzelner ein großer, organisierter und spezialisierter Beamtenapparat gegenüber steht, dessen Aufgabe es ist, den Sachverhalt aufzuklären und Sie dann gegebenenfalls vor Gericht anzuklagen. Aus diesem Grund sollten Sie auf Ihr „gutes Recht“ bestehen und niemals eine Aussage ohne Anwalt machen.

 

Akteneinsicht

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist in jedem Strafverfahren die Kenntnis des Akteninhalts. Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden. Erst wenn Sie den Akteninhalt genau kennen, ist es sinnvoll darüber nachzudenken, ob und was ausgesagt wird. Diese Aussage sollte dann schriftlich über den Rechtsanwalt oder bei der Polizei zusammen mit dem Anwalt erfolgen.

 

Strafbefehl

Haben Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten, ist zunächst das Wichtigste, die zwei-wöchige Einspruchsfrist zu beachten! Sollte innerhalb dieser zwei Wochen keinen Einspruch eingelegt worden sein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und entfaltet die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Grundsätzlich ist es ratsam gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, da dann genügend Zeit besteht, die Strafakten anzufordern und einzusehen. Sodann kann mit dem Strafverteidiger gemeinsam besprochen und überlegt werden, wie am besten weiter verfahren werden soll. Die Folge des Einspruchs ist, dass vom Gericht ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt wird, zu dem Sie geladen werden. Der Einspruch kann auch beschränkt eingelegt werden bzw. nachträglich beschränkt werden. Zu allen Fragen zum Strafbefehl kontaktieren Sie mich einfach hier.

 

Gerichtsverhandlung

Vor Gericht es immer sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt vertreten („verteidigen“) zu lassen. Der Verteidiger kennt den genauen Ablauf des Strafverfahrens, die strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Vorschriften und kann Sie bestmöglichst auf das Verfahren und den Prozess vorbereiten. Es gibt viele Möglichkeiten, für Sie ein einen Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder ein mildes Urteil zu erreichen. Bedenken Sie, dass die Situation alleine vor Gericht zu stehen, für die meisten Menschen schon eine sehr aufregende und belastende Angelegenheit ist. Auch hier stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.

 

Freispruch

Für einige ist der Freispruch das oberste Ziel. Abhängig von der Beweislage und dem Gang der Hauptverhandlung ist dieser jedoch nicht regelmäßig zu erreichen. Weitere realistische Ziele sind daher auch, die Einstellung des Verfahrens, eine geringe Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Der Strafverteidiger kann beispielsweise auch in einem Rechtsgespräch, bei dem nur das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger anwesend sind, bereits die verschiedenen Positionen erörtern und gegebenenfalls einen sog. „Deal“ abschließen. Meist wird hierbei für den Fall eines (Teil-) Geständnisses eine Strafobergrenze oder eine Strafaussetzung zur Bewährung festgelegt. Ein solcher „Deal“ wird selbstverständlich niemals ohne Ihr Einverständnis abgeschlossen.

Gerne berate und vertrete ich Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, wie dem allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, sog. Legal Highs oder NPS, Darknet-Kriminalität, Ausländerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betrugsstraftaten, Kapitaldelikten, Sexualdelikten und Körperverletzungsdelikten.

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Pflichtverteidigung

Im Strafrecht gibt es die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Dies bedeutet, dass Ihnen vom Gericht ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. Die Kosten des Pflichtverteidigers übernimmt zunächst der Staat. Einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger gibt es aber nur in bestimmten Fällen. Gerne informiere ich Sie über das Thema Pflichtverteidigung.

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