Unter Bergsportrecht fasse ich alle Fälle zusammen, die mit Unfällen bei der Ausübung von Bergsport zu tun haben. Beispiele sind
- Kletterunfall,
- Skiunfall,
- Lawinenunfall,
- Gleitschirmunfall,
- Mountainbikeunfall,
- Wanderunfall,
- Bergbahnunfall.
Meistens sind in diesen Fällen mehrere Rechtsgebiete betroffen, hauptsächlich das Strafrecht und das Zivilrecht. Es gilt sich mit Bergkameraden, Bergführern, Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Versicherungen, Sachverständigen, gegnerischen Anwälten und anderen Beteiligten auseinanderzusetzen.
Für ein umfassendes Verständnis des jeweiligen Unfalles ist es natürlich auch äußerst wichtig, das fachliche Wissen und die praktische Erfahrung im Bereich Bergsport zu haben.
Deswegen bin ich für Sie genau der richtige Ansprechpartner! Durch regelmäßige Fortbildung und regelmäßige Ausübung der meisten der genannten Sportarten, kann ich Ihnen eine umfassende Dienstleistung auf dem Gebiet des Bergsportrechts anbieten, die sonst in Deutschland in dieser Form wohl kaum zu finden ist.
Gerne berate und vertrete ich Sie auch bei einem sonstigen Sportunfall. Kontaktieren Sie mich!